Tipps & Tricks

Hier finden Sie nützliche Tipps für folgende Bereiche:

 

Berufung

Anleitung zur Berufungsfindung pdf

 

Hilfreich ist auch, sich folgende Fragen zu stellen. Denn die Antworten auf diese Fragen zeigen uns, wofür das Herz warhaftig schlägt:

  • Wie würden Sie entscheiden, wenn Geld keine Rolle spielte?
  • Wer würden Sie gerne sein, wenn Geld im Überfluss vorhanden wäre?
  • Was wollten Sie immer schon tun, wenn das Geld dafür da ist?

Viel Freude beim Ausprobieren!

 

Gründung

KfW-Bezuschussungen von Gründungsberatungen:

  • Gründung aus der Arbeitslosigkeit
    (max. 90% auf bis zu 4.000,00 € im ersten Jahr) pdf
  • Förderung in den ersten 5 Jahren
    (max. 50% auf bis zu 6.000,00 €) pdf
  • Vorgründungs- und Nachfolgecoaching
    (max. 70% auf bis zu 6.000,00 €) pdf


Bafa
-Bezuschussungen zu Unternehmensberatungen

(max. 50% auf bis zu 3.000,00 €)
U.a. besondere Förderung von Unternehmerinnen!


Agentur für Arbeit - Einkommensgrundsicherung
für Gründer aus der Arbeitslosigkeit:

  • Gründungszuschuss
  • Hartz IV
  • Einstiegsgeld
  • Leistung zur Eingliederung von Selbständige

Dies sind Ermessensleistungen!
Es gilt also, die zuständige BeraterIn mit

  • einer Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
  • einem Lebenslauf,
  • einem Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • einer Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,
  • und einem guten Auftreten

zu überzeugen.

 

Änderungen zum Gründungszuschuss (28.11.11):


Für GründerInnen aus der Arbeitslosigkeit gibt es künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, da er in eine Ermessensleistung umgewandelt wird. Der zuständige Sachbearbeiter der Arbeitsagentur kann also über die Vergabe des Zuschusses eigenmächtig entscheiden. Zusätzlich muss von den GründerInnen ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I für noch mindestens 150 verbleibende Tage (statt bisher 90 Tagen) vorgewiesen werden.

 

Der Gründungszuschuss wird dann nur noch für sechs Monate (statt bisher neun Monate) gewährt. Die Höhe des Zuschusses bleibt unverändert und richtet sich nachwievor nach dem jeweiligen Arbeitslosengeld-Anspruch zuzüglich einer monatlichen Pauschale (Aufbauförderung, 300,00 €) für Sozialversicherungsleistungen.

Dafür kann künftig nach Ablauf des Gründungszuschusses die Verlängerung der Aufbauförderung für weitere neun Monate (statt bisher sechs Monate) beantragt werden.

 

Achtung: Zur Beantragung der 90%igen Gründungsberatungsförderung bei der KfWist die Genehmigung des Gründungszuschusses, von Hartz IV, des Einstiegsgelds oder der Leistung zur Eingliederung von Selbständigen erforderlich! Wer also keine dieser Unterstützungen erhält, bekommt auch keine 90%ige Förderung von Gründungsberatungen!

Unternehmertum und Kundengewinnung

Bafa-Beratungsförderung von KMUs und Unternehmerinnen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert kleine und mittelständische Unternehmen mit einer Bezuschussung zu Unternehmensberatungen mit bis zu 50% (max. 1.500,00 €). Dabei werden Unternehmerinnen als besonders förderungswürdig betrachtet. :-)

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen mindestens 1 Jahr am Markt ist, weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro hat. Mehr  Antragstellung



Checklisten & Anleitungen


Goldene Regeln:

  • Erfolgreiches Netzwerken pdf
  • Erfolgreiche Kundenbeziehungen gestalten pdf
  • Gewinn & Produktivität pdf
  • Mitarbeiterführung pdf
  • Unternehmensvision pdf
  • Wissensmanagement pdf
  • Zeitmanagement pdf

 

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Wer sich als Selbständiger freiwillig Arbeitslosenversichern will, kann dies für momentan 78,75 € (West) bzw. 67,20 € (Ost) tun. GründerInnen zahlen bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag. Die volle Bezugsgröße liegt bei 2.240 € (West) bzw. 2.625 € (Ost). Voraussetzungen für die Versicherung:

  • selbständige Tätigkeit von mind. 15 Stunden wöchentl.
  • Innerhalb der letzten 24 Mon. vor Aufnahme der Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Mon. in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben (alternativ Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z.B. Arbeitslosengeld I) oder Arbeitsbschaffungsmaßnahme) Mehr

 

Partnerschaft

folgt...